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Jurist Clemens Kochinke, MCL, Attorney at Law,

ist ein Anwalt der Kanzlei Berliner Corcoran & Rowe LLP in Washington, DC, USA, und:
• berät deutschsprachige Mandanten im amerikanischen Recht auf Deutsch,
• studierte Jura in Deutschland, England und den USA, und
• ist als deutscher Attorney at Law in den USA bis zum Supreme Court der Vereinigten Staaten in Washington, DC, der Hauptstadt der USA, zugelassen.*

Herr Kochinke besitzt als US-Anwalt langjährige Erfahrung mit internationalen Transaktionen von Unternehmen und der Beratung von Staaten und der E.U. als Vertrauensanwalt von Botschaften, Delegationen und Konsulaten. Mandate der seit den 1940er Jahren etablierten Kanzlei in der US-Hauptstadt stammen von Weltkonzernen ebenso wie aus dem Mittelstand - darunter viele Unternehmen, die neu den Markteinstieg in den USA wagen. Als erfahrenes Team beantworten wir Fragen zum Vertragsrecht der USA, der Abwehr amerikanischer Klagen, IT und IP mit Datenschutz/Privacy, Markenschutz und Medienrecht, sowie Vertriebs- oder Gesellschaftsrecht. Zur Verteidigung und Abwehr von US-Klagen siehe Checkliste: Verklagt in USA: SOS.

Zu den Stärken der Law Firm Berliner Corcoran & Rowe LLP ge­hören Compliance im Exportkontroll-, ITAR- und OFAC- und Sanktionenrecht sowie die Verteidigung vor Kongress und Ministerien, doch auch Bau- und Arbeitsrecht der USA. Ein Botschafter a.D. besorgt bei BCR den wirtschaftspolitischen Flankenschutz auf internationaler Ebene und in Ministerien.

Gleich ob uns ein Auftrag vom Unternehmen oder Korrespondenzanwalt anvertraut wird, unsere Mandanten erwarten von ihren US-Anwälten effizienten und kostenbewussten Beistand, Verständnis für ihre Ziele aus europäischer Sicht und die Fähigkeit, Ungewohntes aus den über 55 Rechtsordnungen der USA auf Deutsch zu erklären: alles Stärken der Kanzlei Berliner Corcoran & Rowe LLP. Ein Schwerpunkt der Praxis von Herrn Kochinke liegt in der umfassenden Expertenberatung deutscher Tochterunternehmen in den USA, oft auch als amerikanischer Korrespondenzanwalt deutscher Kanzleien.

Internationale Erfahrung



In und nach der Volljuristenausbildung in Heidelberg und Karlsruhe sammelte Herr Kochinke von 25 bis 30 prägende Erfahrungen in mehreren Ländern:
• Bei einem Juristen und Politiker, der bald Präsident seines Landes wurde und für Ethik in Recht und Politik bekannt ist.
• Bei einem englischen Juristen, der Europarichter wurde.
• Beim Chefjuristen aus dem US-Außenministerium, der den Foreign Sovereign Immunities Act durch den Senat brachte, und als Mentor in einer Großkanzlei Herrn Kochinke förderte und vom Nutzen des Jurastudiums auch in den USA überzeugte.
• Als Referent für Wirtschaftspolitik und Recht bei einem Verband weltweit aktiver Konzerne.
Dann trat Herr Kochinke der alteingesessenen Kanzlei Berliner Corcoran & Rowe LLP bei. Von 2014 bis 2022 leitete er sie als Managing Partner.

Fachberichte über amerikanisches Recht:
Urteile und Gesetze


Neben anderen Medien (Medien-Fotos) interviewten Tagesschau, Legal Tribune Online, Manager Magazin und Slate kürzlich Herrn Kochinke als amerikanischen Lawyer zu Themen internationalen Rechts. Das Magazin Unternehmensjurist schrieb im April 2011 über die Abwehr von Sammelklagen in den USA und zitierte ihn als Experten. Diverse TV- und Radiosender sowie Zeitungen interviewten ihn im Jahre 2015 zum Drohnenrecht.

Zudem ist der deutschsprachige US-Rechtsanwalt Clemens Kochinke als Fachautor über das amerikanische Recht in Europa und USA ausgewiesen, so mit Kapiteln in Büchern über US-Vertragsrecht und IT-Recht, und als ständiger USA-Berichterstatter für die deutsche Fachzeitschrift Kommunikation & Recht, davor für Computer & Recht. Als Rechtsgutachter und Sachverständiger, Expert Witness, vertrat Herr Kochinke u.a. ein Ministerium und eine Internationale Organisation und berät Staaten bei Staatsverträgen und in Botschaftsangelegenheiten.

Die tagesaktuellen Entscheidungen der obersten Bundesgerichte der USA stellt er auf seiner Webseite Decisions Today bereit.

In Herrn Kochinkes privatem, von der Anwaltskanzlei unabhängigen Blog für Rechtsanwälte über amerikanisches und deutsches Recht wird das Recht der USA in deutscher Sprache erklärt - aus der Perspektive des German Lawyer in the USA (Twitter). Es ist auf Deutsch im Internet einsehbar ebenso wie sein erstes Veröffentlichungsverzeichnis 1980-91 und sein Embassy Law Journal über das Rechtsumfeld diplomatischer Vertretungen.

Herr Kochinke ist Mitglied des Editorial Teams des Transatlantic Law Journal, das die Deutsch Amerikanische Juristen Vereinigung, DAJV e.V., in Verbindung mit dem Beck Verlag seit 2023 herausgibt.

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Deep Dive Podcast
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Deep Dive Podcast:
Der amerikanische Vertrag.

Neue Fachaufsätze

Flotter Einstieg ins amerikanische Recht, Zeitschrift für deutsches und amerikanisches Recht 2018, 51
Artikel als AI Podcast
Länderreport USA, Kommunikation & Recht (11/2023)
Neue Entwicklungen im amerikanischen Schiedsrecht, ZDAR 2018, 60
Licht in der Grauzone: Google Books (Fair Use), Kommunikation & Recht, 2014, 15

Fachbücher

Vertragsverhandlungen in den USA, in Heussen / Pischel, Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, 5. Aufl. Köln 2021Negotiations in Germany: The Business Law Perspective, in Wegerich, Business Laws of Germany, Bd. 2, New York 3. Aufl. 2012
USA-Bewerbungsführer für Juristen, Co-editor, 3rd ed. Bonn 2009
EBooks bei Fluglektüre

Vorträge
Deutsch Amerikanische Juristen Vereinigung: Treaty Negotiation and Implemen­tation, Moderator

Virginia Bar Association: Privacy and Data Security

Deutsch Amerikanische Juristen Vereinigung: Asset Tracing and Asset Recovery

Deutsch Amerikanische Juristen Vereinigung: Damage Control in Contracts and Torts: Punitive Damages and Liquidated Da­mages


Sonstiges
Startup-Mitgründer einer er­folg­reichen globalen Smartphone-Software-Ent­wicklungsfirma (verkauft 2000), verantwortlich für IT, IP, Lizenzen, Recht und einige Entwicklungen in C, Object C, Perl usw.

Aufsichtsrat börsen- und un­no­tierter Corporations in USA und Kanada, vor­nehm­lich im Bereich IT (diverse Zeit­räu­me).

Pilot (Wasser- und Kunstflug).

Ausbildung
Ausbildung in der juristischen Wahlstation und im Aus­lands­praktikum: Informationen. Zur Zeit nach Trumps Visums­ent­scheidung suspendiert.

Neu: Gen.ius.tv
Sammlung von Berichten von Juristen für Juristen: https://Gen.ius.tv.

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